Jeder Mandatsübernahme geht eine, wenn möglich, persönliche Auftrags-/Problembesprechung voraus. Bei einer Mandatsübernahme werden in der Regel mit dem Klienten die Konditionen vereinbart und ein Vertrag abgeschlossen. Bestandteile des Vertrages sind „Auftrag und Vollmacht“ (Regelung der Rechte und Pflichten) sowie „Honorar- und Gebührenordnung“ (Grundlage der Fakturierung). Auszugsweise:
Auftrag und Vollmacht
Die grundsätzliche Beauftragung der Detektei W&K, sachdienlich Arbeiten vorzunehmen
Die Art und der Umfang der durchzuführenden Arbeiten
Die Verpflichtung der Detektei W&K, die Arbeiten zu den bestmöglichen Konditionen für den Klienten auszuführen, getreu der Maxime: „Loyalität gegenüber unseren Klienten“
Das Budget, das der Klient der Detektei W&K für die Durchführung des Mandates einräumt, einzuhalten
Der Gerichtsstand bei allfälligen Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist Zürich.
Honorar- und Gebührenordnung
Die Grundlage für die Berechnung ist die aufgewendete Zeit.
Eine angebrochene Stunde wird voll berechnet, sofern 30 Minuten, eine halbe Stunde, sofern 15 Minuten überschritten werden.
Der Stundenansatz wird um 50% erhöht zwischen 18.00 Uhr und 08.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
Spesen und Barauslagen sowie Kosten für Fahrzeuge und technische Gerätschaften werden separat verrechnet.
Für alle administrativen Arbeiten wie: Mandatsbesprechungen, Briefings, Sitzungen mit den Mitarbeitern, Koordination der Einsätze via Funkzentrale, telefonische und persönliche Kontakte, schriftliche und mündliche Berichterstattung, Erstellen und Redigieren der Rapporte, Kopien etc. wird das Grundhonorar verrechnet
Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden akzeptiert: Barzahlung, American Express, Diner’s Club, Visa, Sumup, Twint, Überweisung, PayPal.