Konditionen
Jeder Mandatsübernahme geht eine, wenn möglich persönliche,
Auftrags-/Problembesprechung voraus. Bei einer Mandatsübernahme wird
in der Regel mit dem Klienten ein Vertrag abgeschlossen. Integrierte Bestandteile
des Vertrages bilden einerseits "Auftrag und Vollmacht", der die
beiderseitigen Rechte und Pflichten regelt sowie die "Honorar- und Gebührenordnung",
die Aufschluss über die Fakturierung gibt. Auszugsweise:
1. Auftrag
und Vollmacht
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Die
Grundlage für die Berechnung ist die aufgewendete Zeit.
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Eine
angebrochene Stunde wird voll berechnet, sofern 30 Minuten, die halbe
Stunde, sofern 15 Minuten überschritten werden.
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Der
Stundenansatz wird um 50% erhöht, zwischen 18.00 Uhr und 08.00 Uhr
sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
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Spesen
und Barauslagen sowie Kosten für Fahrzeuge und technische Gerätschaften
werden separat verrechnet.
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Für
alle administrativen Arbeiten wie: Mandatsbesprechungen, Briefings, Sitzungen
mit den Mitarbeitern, Koordination der Einsätze via Funkzentrale,
telefonische und persönliche Kontakte, schriftliche und mündliche
Berichterstattung, Erstellen und Redigieren der Rapporte, Kopien etc.
wird das Grundhonorar verrechnet
- Folgende Zahlungsmöglichkeiten
werden akzeptiert: Bank- und Postüberweisungen, Mastercard, American Express, Visa, Diners Club sowie PayPal.